Familien- Radurlaub mit Kleinkind?

Vicky und Pascal fuhren in ihrem ersten Familienurlaub mit ihrer kleinen Tochter mit den Rädern los.

Abends wurden nochmal die Fahrräder, der Fahrradanhänger samt Babyhängematte gecheckt, die Reifen aufgepumpt und eine Hand voll Windeln eingepackt

Wir (Vicky und Pascal mit unserer Tochter Josefine (9 Monate alt)), machten uns dieses Jahr auf den Weg in unseren ersten Familienurlaub mit dem Fahrrad. 

Abends wurden nochmal die Fahrräder, der Fahrradanhänger samt Babyhängematte gecheckt, die Reifen aufgepumpt und eine Hand voll Windeln eingepackt. 

Morgens um 9.00Uhr begann dann unsere erste Etappe direkt vor der Haustür in Geisingen. Wir fuhren am Neckar entlang bis Stuttgart, dann folgte ein eher trister Abschnitt bis Esslingen und am späten Nachmittag kamen wir nach ein paar schöneren, wieder am Wasser liegenden, Kilometern, an unserem Tagesziel Nürtingen an. Hier fand sich schnell spontan eine Unterkunft und wir genossen nach der Hitze des Tages, den erfrischenden Wind und Regen gegen Abend. 

Mittwochs passierten wir Tübingen und Rottenburg am Neckar, auf dem Weg nach Horb. Während Josefine schlief, hieß es für uns in die Pedale treten, damit wir nicht zu spät an unseren Etappenzielen ankamen. So spielte sich nach ein paar Tagen ein Rhythmus ein. Vormittags gab es meist gegen halb elf eine Pause und dann wieder zum Mittagessen um 13 Uhr eine längere Pause. Wir aßen auf einem Deckchen in Ruhe und Josie konnte spielen und herumkrabbeln. Die Orte der Pausen waren unterschiedlich: Spielplätze, Parkplätze, einfache Wiesen, Parkbänke oder auch einfach mal am Wegrand, wenn sich nichts anderes ergab. 

Von Horb ging es weiter nach Villingen-Schwenningen zum Neckarursprung. Auf dem Weg mussten wir auf Grund des Sturms zwei Tage zuvor, einige Umwege machen und längere, größere Straßen entlangfahren. Dies bereitete uns oftmals Sorgen, da wir leider mehrfach schnell und eng überholt wurden. Doch auch diese Abschnitte gingen glimpflich vorüber. Das erste große Ziel, der Neckarursprung, war erreicht und das zweite, die Donauquelle, ließ nicht lange auf sich warten. 

Schon am Folgetag erreichten wir Donaueschingen. Kurz eine Pause und ein Schnappschuss an der Quelle, dann ging es weiter bis zum ca. 60km entfernten, schönen Örtchen Beuron. Hier genossen wir eine Nacht direkt am Donauufer in einem Schlaffass. 

Der nächste Tag brachte 35 Grad Celsius, einen platten Reifen und knapp 10 km Umweg, weil wir uns verfahren hatten. Umso erleichterter waren wir gegen späten Nachmittag als wir im Kloster Obermarchtal ankamen. Wir beschlossen zwei Tage dort zu verbringen. Der Ruhetag tat uns allen gut. 

Am Montag ging es wieder auf den Sattel. Wir kamen durch Ulm, hier machten wir Mittagspause am Donauufer, bis es dann weiter ging zu unserem Tagesziel, Gundelfingen an der Donau. An diesem Abend entschlossen wir spontan, am Folgetag von der Donau weg und über die Alb, nach Rosengarten bei Schwäbisch Hall, zu Vickys Eltern zu fahren. 

Es ging dann entlang der Brenz, über die Heidenheimer Alb und am Kocher-Jagst-Radweg Richtung Rosengarten. Gegen 17 Uhr knackten wir dann die 1000 Höhenmeter und waren auch wieder über die 100km Marke gefahren. 

Unser letzter Tag brach an. Es ging weiter auf dem Kocher-Jagst-Radweg bis Bad Friedrichshall. Während es bisher tagsüber nicht regnete, traf es uns kurz vor Neuenstadt a.K. und ein kurzer, aber heftiger Schauer zeigte uns, dass es doch sinnvoll gewesen war die Regenklamotten mitzunehmen. Da der Fahrradanhänger doch etwas nass geworden war, entschieden wir uns von Bad Friedrichshall bis Bietigheim mit dem Zug zu fahren, um dann die letzten fünf Kilometer unserer Reise über den Berg zurück nach Geisingen zu radeln. 

Insgesamt fuhren wir eine Strecke von 716 km. Dies lohnte sich auch für unser diesjähriges Ergebnis beim Stadtradeln im ADFC Team Freiberg am Neckar. Nächstes Jahr geht es für uns auf den Rheinradweg, mal schauen, was uns hier alles erwartet. 

Alles in allem können wir eine Flüsse-Tour mit dem Fahrrad und mit Kind sehr empfehlen, die Höhenmeter halten sich in Grenzen und es gibt einfach für Groß und Klein jede Menge zu sehen. 

Falls unser kleiner Bericht bei Ihnen Lust geweckt hat, auch mal einen Fahrradurlaub mit Kind/ern zu unternehmen, können Sie sich gerne mit Fragen oder für ein paar Tipps&Tricks an uns wenden. Unter anderem sind wir am ersten Donnerstag des Monats beim ADFC-Radletreff um 19 Uhr in der Stadiongaststätte „Zum Kosta“ anwesend, und heißen Sie hierzu herzlich willkommen. Ansonsten gerne per Mail an: freiberg@adfc-bw.de

Downloads

Donauquelle

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Rast mit Kleinkind

Rast

Copyright: ADFC Freiberg a. N. PG

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https://freiberg-an.adfc.de/neuigkeit/familien-radurlaub-mit-kleinkind

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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