Frischer Wind in der ADFC-Ortsgruppe Freiberg a.N.

Die Jahreshauptversammlung 2024 der ADFC-Ortsgruppe Freiberg am Neckar fand am 7.3.2024 in der Stadiongaststätte statt. Für manche überraschend, aber vorausschauend geplant ...

Osterei mit Fahrrad
Osterei mit Fahrrad © ADFC FaN Graf

... und bewusst auf eine Verjüngung der Vereinsführung und Teamarbeit setzend, stellte sich der bisherige Vorsitzende Peter Hamm (71) nicht mehr als Vorsitzender der Ortsgruppe Freiberg am Neckar zur Wahl. Als Vorsitzende einstimmig gewählt wurde Victoria Graf (27), als Beisitzende Pascal Graf, Peter Hamm und Ralph Wagschal-Maas, sowie als Kassenwart Karl-Heinz Willmann, die nun zusammen den Vorstand bilden. Zum Kassenprüfer wurde Ralph Wagschal-Maas und zum Schriftführer Michael Beckenkamp gewählt. Alle Wahlvorschläge wurden einstimmig angenommen. Die Satzung der Ortsgruppe Freiberg a. N. wurde erst im Vorjahr so geändert, dass die Vorstandsarbeit damit auf eine breitere Basis gestellt und im Team organisiert werden kann. Die Mitgliederzahl 79, davon 44 Hauptmitglieder, blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Der Tätigkeitsbericht von Peter Hamm nannte die Aktivitäten des vergangenen Jahres:

• Die Satzung wurde geändert. Sie entspricht nun der Empfehlung des ADFC-Landesverbandes. Schriftverkehr kann per E-Mail erfolgen. Online-Versammlungen sind grundsätzlich möglich. Neben dem Vorsitz gibt es nun auch 3 Beisitzende, so dass die Aufgaben besser geteilt werden können.

• Der Radlertreff fand auch 2023 an jedem ersten Donnerstag im Monat ab 19.00 Uhr in der Stadiongaststätte statt (außer in den Sommerferien).

• Der Fahrradbazar mit Codieraktion stieß im März 2023 wieder auf lebhaftes Publikumsinteresse.

• Im Sommerhalbjahr starteten wöchentlich Feierabendtouren mittwochs um 18.30 Uhr am Marktplatzsee .

• Auf Anfrage der Stadt Freiberg wurde eine Liste von Fahrbahnschäden und Gefahrenpunkte erstellt und fotografisch dokumentiert.

• Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit in der Fahrradzone am Neckar wurden erarbeitet, dokumentiert und eingehend mit der Stadt besprochen.

• Die aus den Vorjahren bekannten Aktionen „Mit dem Fahrrad zum Bäcker“ und „Mit dem Fahrrad zum Markt“ fanden im Juli im Rahmen der Aktion „Stadtradeln“ statt.

  • Am „Stadtradeln“ nahm die Ortsgruppe Freiberg a. N. wieder mit einem eigenen Team teil und beteiligte sich auch an der Ausrichtung der „Fahrrad-Schnitzeljagd“ der Stadt.
  • Zwei Mitglieder der Ortsgruppe Freiberg, Michael Beckenkamp und Michael Frey, wurden 2023 erfolgreich als neue „ADFC-Tourguides“ ausgebildet und qualifiziert.
  • Für das Jahr 2024 wurde im Kreisverband  ein Jahresheft „Themen, Touren und Termine“ erstellt, in dem sich die Ortsgruppe Freiberg zusammen mit  den anderen sechs ADFC-Gruppen im Kreis Ludwigsburg vorstellt.
  • Die Arbeitsgruppe Verkehr des ADFC Freiberg strukturierte ihre Arbeit nach dem ADFC-Projektplan „Mapathon“. Die bestehenden Wege, die Radfahrende in Freiberg nutzen können, wurden einem „idealen Netz“ von erforderlichen, sicheren Radwegeverbindungen gegenübergestellt, wie Radfahrende sie sich wünschen.
  • Online-Umfragen in der Oscar-Paret-Schule und in der Stadt zeigten einen unzureichenden Ausbaustand der Radinfrastuktur auf. Radfahrende in Freiberg fühlen sich überwiegend nicht sicher.
  • Der ADFC stellte die Ergebnisse der Umfragen im Technischen Ausschuss des Gemeinderats vor und begründete seine Forderungen und Ziele:

    -   Die Erstellung eines umfassenden Mobilitätsplanes für Freiberg unter Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs
    - Radverkehr soll Thema für Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sein (Schulradwege!)
    - Durchgängige Radwege planen - zur neuen Mitte und zum Bahnhof

    • Kontinuierlicher Radnetzaufbau:  Jedes Jahr eine durchgängige Radwege-Achse ausbauen
    • Fachliche Qualifikation: Radverkehrsplaner/in einstellen oder beauftragen

Es folgte der Bericht des Kassenwarts. Die von Karl-Heinz Willmann geführte Kasse hat 2022 mit einem kleinen Überschuss abgeschlossen. Sie wurde von Kassenprüfer Ralf Wagschal-Maas geprüft, die ordnungsgemäße Kassenprüfung bestätigt.

Der gesamte Vorstand wurde, ebenso wie Kassenführer und Kassenprüfer, einstimmig entlastet. Die Versammlung applaudierte dem Vorstand und insbesondere dem ausscheidenden Vorsitzenden Peter Hamm für die geleistete engagierte Arbeit.

Im Fahrradjahr 2024 sollen die bewährten Aktivitäten mit frischem Elan fortgeführt  und neue Ideen umgesetzt werden. Insbesondere die Verkehrsplanung rund um die „Neue Mitte“ Freibergs, die Sicherheit für Radfahrende, Schulradwege und das Fahrrad als wesentlicher Beitrag zur Verkehrswende, zum Klimaschutz und für mehr Lebensqualität in der Stadt werden die ADFC-Ortsgruppe  weiter beschäftigen. Neue Akzente hat die Vorsitzende Victoria Graf auch schon angekündigt: Verstärkt sollen Familien und junge Menschen mit den Touren und Aktivitäten des ADFC in Freiberg am Neckar angesprochen werden.


https://freiberg-an.adfc.de/neuigkeit/frischer-wind-in-der-adfc-ortsgruppe-freiberg-an

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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